Information Pflanzenschutz
rhickmann2017-03-20T13:13:31+01:00Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, das Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen. Unbefestigte, befestigte oder versiegelte Flächen, zum Beispiel Gehwege, Hofflächen und Garageneinfahrten, sind keine gärtnerisch genutzten Flächen und dürfen demzufolge nicht mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können, dar. Die Abschwemmung der Pflanzenschutzmittel [...]
