Mitgliederversammlungen unter Einhaltung der COVID19 Hygienebestimmungen

2020-11-12T18:24:45+01:00

Es müssen die entsprechenden Dokumentations-, Abstands- und Hygienebedingungen bei der Versammlung selbst wie auch bei dem Zutritt und eventuellen Warteschlangen berücksichtigt werden, dafür können sie die "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19" auf https://www.sachsen.de/   zu Hilfe nehmen.