Der Nashornkäfer (Oryctes Nasicornis) ist ein Käfer aus der Familie der Blatthornkäfer (Scarabaedae)

Dieser zweitgrößte Käfer Deutschlands wird bis zu 40 mm groß. Er hat eine kastanienbraune Farbe. Foto: BienenfreundDas charakteristische Merkmal tragen die Männchen. Sie besitzen das typisch gebogene Horn, was ihnen ihren Namen gibt. Des weiteren haben die Männchen am Hals oben einen  Nackenschild, der zu drei Höckern aufgebogen ist. Foto: BienenfreundBei den weiblichen Tieren sind diese Merkmale sehr schwach ausgeprägt. Dadurch kann man die Geschlechter deutlich voneinander unterscheiden.

Seine Larven, auch Engerlinge genannt, werden bis zu imposannten 100 mm groß. Als ursprüngliche Waldbewohner, leben sie inzwischen auch in unseren Gärten. Die Engerlinge ernähren sich dort ausschließlich von totem Pflanzensubstrat und sind somit ein wertvoller Helfer bei der Kompostierung von organischen Abfällen im Garten.

Sie greifen keine gesunden Wurzeln oder Pflanzen an.

Foto: PixabayFoto: PixabayAuch bei uns im KGV Elbaue e.V. sind diese beeindruckenden Käfer heimisch geworden. Dieses werte ich als giftfreie und verantwortungsbewußte Kultivierung unserer Anbauflächen im Kleingartenverein.

       Großes Lob an alle Laubenpiepers bei uns.

Foto: BienenfreundBeim gestrigen Umsetzen meines Komposthaufens habe ich eine beachtliche Menge der großen Engerlinge zu Tage gefördert. Die angefügten Bilder sprechen für sich. Alle hier im Beitrag gezeigten Bilder sind in unserem KGV Elbaue – Parzelle 36 aufgenommen worden.

Foto: BienenfreundJeder kann selbst zur Arterhaltung dieses nützlichen und wunderschönen Käfers beitragen. Einfach die Larven und vermutlich noch starren Käfer in einen separaten, mit Komposterde gefüllten Eimer sortieren. Bitte nicht in die Sonne stellen. Nach etwa zwei Dritteln des umgesetzten Substrates, die Käfer und Larven wieder in der Mitte des Komposthaufens verteilen und weiter mit Substrat auffüllen.

Foto: Bienenfreund

Der Nashornkäfer ist in Deutschland durch die Aufnahme in die Bundesartenschutzverordnung eine “besonders geschützte” Tierart (§ 1 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 BArtSchV). Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es danach verboten, “…sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören”.

Für den Fall, dass Gartenfreunde diesen Käfer und seine Larven nicht in ihrem Kompost haben möchten (aus Angst oder anderen Gründen), könnt ihr gerne die Tiere bei mir, eurem Schriftführer, selbständig im Kompost einsetzen (Parzelle 36). Des weiteren biete ich auch an, sie bei euch abzuholen.

Euer Schriftführer und Bienenfreund, KGV “Elbaue“e.V.