Bis Ende des Monats dürfen noch Gehölze gefällt werden. Ab 1. März verbietet dies das Naturschutzgesetz aus Gründen des Vogelbrutschutzes.

Nutzen Sie dafür schöne Tage und entfernen Sie vorzugsweise solche Exemplare, die sowieso nicht in einen Kleingarten gehören, z.B. diverse Wald-, Park- und Friedhofsbäume oder auch alte und kranke Obstgehölze. Besonderes Augenmerk liegt auf den vielen Zierwacholder-Arten (Juniperus), die der Hauptwirt vom Birnengitterrost sind. Diese Pilzkrankheit schwächt unsere Birnenbäume seit einigen Jahren, viele sind leider auch schon gefällt worden.

Gegen die Schwächung der Birnenbäume hilft eine Düngung im Frühjahr (Boden- oder Blattdüngung) sowie die Bekämpfung des Gitterrostes mit einem zugelassenen Spritzmittel ab Mitte April. Dann beginnen – je nach Wetterlage – die Sporen des Birnengitterrostes auszufliegen und die Birnenbäume zu infizieren.

Auch für den ersten Heckenschnitt ist Ende Februar der richtige Zeitpunkt! Dabei können alte, sparrige Hecken jetzt auch noch kräftiger zurückgeschnitten bzw. auf Stock gesetzt werden. Nach dem folgenden, üppigen Austrieb wachsen sie wieder kompakter.
Und auch für den Auslichtungsschnitt ist der Februar ein prima Monat. Das betrifft viele beliebte Ziersträucher (Deutzia-Arten, Weigelien, Perlmuttstrauch, Bauernjasmin usw.) und natürlich unsere Obstgehölze. Für junge Obstbäume empfiehlt sich jetzt auch der Erziehungsschnitt, für sehr alte Bäume der Verjüngungsschnitt. Zur richtigen Durchführung sämtlicher Schnittmaßnahmen können Sie Ihren Fachberater befragen, oder Sie nutzen entsprechende Schulungsangebote. Ansonsten gilt folgende alte Regel: Nicht schneiden ist besser als ein falscher Schnitt.

Entsprechend der durchgeführten Schnittmaßnahmen könnte also einiges an Schnittmaterial anfallen. Dieses muss nicht kostenaufwendig entsorgt werden. Nutzen Sie es für einen Totholzhaufen oder auch eine Totholzhecke, eventuell auch auf Gemeinschaftsflächen des Vereins oder in Leerstands-Gärten. Viele Insekten und Kleintiere freuen sich über diesen Unterschlupf! Ein Teil des Schnittgutes kann auch geschreddert und kompostiert bzw. als Unterbau in einem neuen Hochbeet genutzt werden.

An Schlechtwettertagen sollten wir die Gartenplanung (Fruchtfolgeplan) abschließen und fehlendes Saatgut, Kulturschutznetze u.a. besorgen. Frühkartoffeln können zum Keimen ins Helle gelegt werden, und die ersten Zimmeraussaaten (Sellerie, Paprika, Porree, Sommerblumen) stehen an!

Bei der Winterfütterung unserer Singvögel ist auf Hygiene zu achten! Gerade die klassischen Futterhäuschen sind regelmäßig zu reinigen und von Kot zu befreien. Bei Futtersäulen ist diese Arbeit nicht nötig. Achten Sie auch auf richtiges Futter.
Mit Sonnenblumenkernen, Rosinen und gehackten Nüssen ist man immer auf der richtigen Seite! Und man verhindert so auch das Etablieren unerwünschter Pflanzen (z.B. Ambrosia), deren Saatgut in einigen Futtermischungen enthalten ist.

Haben Sie immergrüne Gehölze im Garten (Buchsbaum), dann auch im Winter das Gießen nicht vergessen! So manche Pflanze, die dann im Frühjahr gelb aussieht, ist vertrocknet!
Ich wünsche allen Gartenfreunden ein ertragreiches und erholsames Gartenjahr mit tollen Naturbeobachtungen!

Jörg Krüger, Landesgartenfachberater

Quelle: lks-kleingarten.de Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Peter Paschke